Warum wir Überwachung scheiße finden, aber die Begeisterung für das Video „Überwachungsstaat – Was ist das?“ nicht teilen können
In seinem YouTube-Video „Überwachungsstaat – Was ist das“ wirft der Schnellzeichner manniac mit hehren Begriffen um sich, die sich bei näherer Betrachtung als leere Worthülsen entpuppen. Er blendet politische, soziale und historische Zusammenhänge aus und trägt so eher zur Verschleierung als zur Aufklärung in Sachen Überwachung bei. Eine Analyse des Seminars für angewandte Unsicherheit (tl;dr).
Ende Juli 2013 stellte manniac das Video „Überwachungsstaat – Was ist das?“ auf seinen YouTube-Kanal. Es wurde sofort begeistert aufgenommen: Der Film erzielte bisher fast eine Millionen Klicks auf Youtube, wurde fast ausschließlich wohlwollend kommentiert und von etlichen Seiten verlinkt.
„Mit einer Animation erklärt manniac, warum ausufernde Überwachung durch Geheimdienste gefährlich ist und warum uns das alle angeht.“ (SPON)
„In zehn Minuten verstehen, warum es schlecht ist, vom US-Geheimdienst NSA ausspioniert zu werden? Geht! Der Berliner Künstler manniac hat ein Video auf Youtube gestellt, das auf dem Weg zum Hit ist.“(stern.de)
Sogar netzpolitik.org war begeistert: „Und das ist inhaltlich und von der Verpackung richtig gut geworden“.
Vor allem wurde hervorgehoben, dass manniac „auf Fachbegriffe und Szenejargon“ verzichtet. „Den ‚Überwachungsstaat‘ versteht so wirklich jeder.“(SPON) Was Fefe dazu veranlasste dieses „schöne Erklärbär-Video zum Überwachungsstaat“ zum „Weiterreichen an die Eltern“ zu empfehlen. Und auch der netzfilmblog von zeit.de hofft, dass „vielleicht auch die Schwiegermutter, die Oma und Onkel Walter von nebenan die Ausmaße und Folgen der Überwachung verstehen.“
Erste Zweifel daran melden sich, wenn ein Autor der Kölner Seite stadtmagazin.com zuerst behauptet, das Video bringe „Licht ins Dunkel“ und sei „gegenwartsnäher denn je“, um dann Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen zu befürworten:
„Dennoch ist Überwachung ab einem gewissen Grad sinnvoll. Etwa bei der Installation von Kameras an öffentlichen Plätzen oder Seitenstraßen, um das direkte, physisch ’sichtbare‘ Verbrechen aufzuklären oder zu verhindern. Diese Präventionsmaßnahmen sind bei einer konfliktbereiten Gesellschaft notwendig.“
Was ist da schiefgelaufen?
Das Video von manniac ist ein Beispiel für eine populäre Form der Überwachungskritik, die leider eher zur Folge hat, von den gegenwärtigen Problemen abzulenken als eine tatsächliche Beschäftigung mit Überwachung zu befördern. Wie wohlwollend das Video aufgenommen wurde, ist ein Zeichen dafür, dass das nicht allein das Problem von manniac ist, sondern dass das Video wie ein Fisch im Wasser des derzeitigen Diskurses zum Thema Überwachung schwimmt.
Wenn wir uns also in diesem Text auf das Video konzentrieren, wollen wir damit nicht allein manniac kritisieren, sondern die Mechanismen eines verbreiteten Diskurses aufdecken, der zwar kritisch gemeint, aber nicht wirklich in der Lage ist, eine fundierte Kritik an Überwachung zu formulieren. Und damit ist manniac keine Ausnahme, sondern eher die Regel.[1]
Gleich zu Beginn des Videos erklärt uns manniac, dass der Staat dazu da sei, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen:
„Eine der wichtigsten Aufgaben eines Staates ist es, für Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Gleichzeitig muss er ihnen auch Freiheiten zugestehen, damit jeder sein Leben individuell gestalten kann.“
Dieser Einstieg manniacs in die Thematik „ist auch schon sein größtes Problem“.[2]
Just little bits of History Repeating
Um zu verstehen, dass diese Aussagen „nichts anderes [sind] als das Narrativ, mit dem der Kontrollwahnsinn gerechtfertigt wird“ (wie es in einem der wenigen kritischen Kommentare zum Video heißt, lohnt sich ein Blick über den (historischen) Tellerrand: Genauso selbstverständlich, wie heute über das „Gegensatzpaar von Freiheit und Sicherheit“ gesprochen wird (und nein, Sicherheit ist nicht das Gegenteil von Freiheit), waren Ende des 19. Jahrhundert die politischen Debatten von den Begriffen Freiheit und Gleichheit geprägt.
Dabei soll es hier nicht darum gehen, zu zeigen, dass der Begriff Freiheit im Laufe der Zeit im Zusammenhang mit unterschiedlichen Gegenbegriffen diskutiert wurde. Vielmehr geht es darum, wie Debatten zu einer Zeit durch die Prägung von bestimmten Begriffen beeinflusst werden.[3]
So war für den Liberalismus klar, dass es „eine der wichtigsten Aufgaben eines Staates“ ist, für die Freiheit seiner Bürger zu sorgen – gemeint war allerdings die wirtschaftliche Freiheit der Unternehmer_innen. Gleichheit stand für den Liberalismus auch deshalb nicht im Gegensatz zu der so verstandenen Freiheit, da mit Gleichheit nur diejenige vor dem Gesetz gemeint war. Einspruch gegen diese Vorstellungen kam von sozialistischer Seite, die die „soziale Frage“ aufwarf und damit die Vorstellung von Gleichheit grundlegend veränderte. Gleichheit war für sie auch die Gleichheit der Lebenschancen, Wohnverhältnisse, etc. Diese soziale Gleichheit ließ sich auch nicht mehr mit uneingeschränkter unternehmerischer Freiheit vereinbaren. Auf der anderen Seite wurde auch der Freiheitsbegriff anders verstanden und schloss z.B. Forderungen nach Versammlungsfreiheit und die Freiheit sich (z.B. in Gewerkschaften) zu organisieren ein.
Der entscheidende Einspruch lautete also nicht: „Wir müssen zu einem ausgewogeneren Verhältnis von Freiheit und Gleichheit kommen“. Vielmehr ging es darum die verwendeten hehren Begriffe als Verteidigung eines Marktliberalismus zu entlarven, der die Massen der arbeitenden Bevölkerung wissentlich in die Verelendung trieb.
Die Freiheit nehm ich mir
Nicht viel anders verhält es sich hier, wenn ein Freiheitsbegriff benutzt wird, der sich eben nur auf die „individuelle Lebensgestaltung“ beschränkt und im Video dementsprechend auch mit Bungeejumping und im-Cafe-sitzen-und-tratschen illustriert wird.[4]
Und das, wo bereits Begriffe wie „Freihandelsabkommen“, die Debatten um das Urheberrecht oder die Probleme beim Mietrecht, die regelmäßig zu Zwangsräumungen führen, beredtes Zeugnis davon ablegen, dass es bei „Freiheit“ nach wie vor hauptsächlich um Unternehmensfreiheit bzw. die Freiheit geht, mit (z.B. Immobilien-) Besitz mehr Besitz anzuhäufen. Dagegen werden etwa Versammlungsfreiheit und Demonstrationsrecht auch nur regelmäßig thematisiert, wenn es ums Ausland geht. Man vergleiche dazu die Berichterstattung über Repressionen gegenüber Demonstrant_innen im In- und Ausland: Chaoten und Randalierer hier, Oppositionelle da. Ebensowenig geraten – im Video von manniac vor allem durch das Gerede von „der Staat und SEINE Bürger“ – Gesetze in den Blick wie die gesonderten Verbotsregelungen für sog. Ausländervereine oder die Residenzpflicht für Asylbewerber_innen.
Gib mir’n kleines bisschen Sicherheit
Auch der Sicherheitsbegriff, der mit „Straftaten verhindern oder schneller aufklären“ übersetzt wird, wiederholt nur unhinterfragt den sicherheitspolitischen Diskurs, dem es eben nur um Strafverfolgung und Kriminalitätsprävention geht, niemals aber um soziale Sicherheit – also z.B. die Sicherheit vor Armut oder Obdachlosigkeit.
Aber die Übersetzung von „Sicherheit“ mit: „Straftaten verhindern oder schneller aufklären“ hat noch ein weiteres Problem. Es wird so getan, als sei es irgendwie naturgegeben, was eine Straftat ist und was nicht. Völlig ausgeblendet wird, dass die jeweils gültigen Gesetze und damit die Festlegung, welche Handlungen strafbar sind und welche nicht, Ausdruck der Interessen sind, die sich gerade durchsetzen konnten. Zwei Beispiele seien in diesem Zusammenhang genannt – auf die auch manniac hätte eingehen können, es aber nicht tut:
Dass Internet-Provider – ganz unabhängig von einer staatlich verordneten Vorratsdatenspeicherung – Daten vorhalten, die es im Nachhinein ermöglichen IP-Adressen Nutzer_innen zuzuordnen, wird zur Zeit vor allem von sogenannten Abmahnanwält_innen benutzt, um vermeintliches Filesharing mit übertrieben hohen Abmahnkosten zu bestrafen. Ein Vorgehen, das schon von vielen Seiten kritisiert wurde, sich aber inzwischen zu einem eigenen Geschäftsmodell entwickelt hat.[5]
Als weiteres Beispiel seien die Paragraphen 129, 129a und 129b StGB (kriminelle, terroristische und ausländische terroristische Vereinigung) – letzterer nach 9/11 zur „Terrorismusbekämpfung“ eingeführt – genannt. Sie führen nur in den seltensten Fällen tatsächlich zu Gerichtsprozessen. Zu §129a schreibt Mark Holzberger (in Bürgerrechte & Polizei/CILIP 66) bereits im Jahr 2000:
„Erst jüngst ergab eine Kleine Anfrage der PDS, dass weniger als 3% der Ermittlungsverfahren, die in den 90er Jahren auf Grund des § 129a eingeleitet wurden, mit einem gerichtlichen Urteil endeten. Die eingestellten restlichen 97% waren für den Staatsschutz keineswegs nutzlos, denn der § 129a eröffnet eine Fülle von Möglichkeiten zur Überwachung großer Personengruppen. So wurden Mitte der 90er Jahre im 129a-Verfahren gegen die Göttinger ‚Antifa M‘ binnen weniger Monate insgesamt 14.000 Telefongespräche abgehört. Das Ausforschen unliebsamer politischer Spektren ist die eigentliche Funktion des § 129a.“[6]
Niemand ist so normal wie ich!
Das Ausblenden von Interessen – in diesen Fällen der Interessen von bestimmten Unternehmen bzw. direkte politische Interessen – erlaubt für die weitere „Argumentation“ dieser Art von Überwachungs“kritik“ nur den Rückzug auf eine leider sehr beliebte Fiktion: die des „ganz normalen, unschuldigen Bürgers„. „Schlecht“ sei Überwachung, wenn sie diesen Normalbürger betreffe. Zumal wenn sie bei „richtigen Kriminellen“ – die folgerichtige Gegenfiktion zum Unschuldslamm – wirkungslos bleibe.
Auch hat dieser Normalbürger bei manniac keine soziale Position – bzw. wenn, dann dieselbe wie manniac selbst: Wenn er sich nämlich doch mal was zu Schulden hat kommen lassen – selbstverständlich nur so eine Lappalie wie eine „Kifferbeichte“ auf Facebook – melden sich sofort die besorgten Eltern mit „Komm mal nach Hause, Junge, wir müssen reden„. Die Lebensrealität von Menschen, die auf Grund ihrer „Hautfarbe“ (konkreter: aufgrund von Rassismus) ganz anderer Repression ausgesetzt sind und regelmäßig von Polizei und Sicherheitsdiensten in die Mangel genommen werden (vgl. racial profiling), kommt in dieser Familienidylle gar nicht erst vor.
Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch, dass das „Profiling“ genannte Ausspionieren von Hartz IV Empfänger_innen mit keinem Wort erwähnt wird. Eigentlich ein gefundenes Fressen für Überwachungsgegner_innen, denn diese „größte Datensammlung seit der Volkszählung“ (Anne Allex) schützt nun wirklich niemandes „Sicherheit“.
Lieber Staat, ohne Mist, bleib genau so, wie du bist
Das Ausblenden politischer, sozialer Zusammenhänge findet bei manniac seinen Höhepunkt in der Vorstellung von „dem Staat„. Dieser Staat erscheint als monolithischer Block und ist allein dadurch schon legitimiert, dass er „für die Sicherheit seiner Bürger sorgt und ihnen Freiheiten zugesteht„. Nicht gesehen wird dabei, dass er auch der Austragungsort sich widersprechender Interessen ist. So verfolgt z.B. eine Gewerkschaft (hoffentlich) andere Interessen als ein Arbeitgeberverband. Es geht also nicht, wie manniac erzählt, um das „Verhältnis zwischen Staat und Bürger„, sondern um unterschiedliche Interessen, die Bürger_innen und Zusammenschlüsse derselben gegeneinander vorbringen. Dabei gibt es Macht- und Herrschaftsverhältnisse, die bewirken, dass die einen ihre Interessen besser durchsetzen können als andere. Auch Überwachung ist so ein umkämpftes Feld, in dem unterschiedliche Interessen gegeneinander stehen und verschiedene Gruppierungen versuchen, sie mit den ihnen jeweils zur Verfügung stehenden (Macht-) Mitteln durchzuboxen.
An die Stelle dieser konflikthaften Prozesse tritt bei manniac ein seltsam inhalts- und sinnentleertes Gerede von „Demokratie“ / „Rechtsstaat“ einerseits und „Überwachungsstaat“ / „Unrechtsregime“ andererseits: „In Demokratien hat sich daher ein Kompromiss etabliert, welcher das Beste aus beiden Welten [Sicherheit und Freiheit] vereint.“
Wie dieser „Kompromiss“ aussieht, auf welchem Wege er sich „etabliert“ hat, was „das Beste aus beiden Welten“ ist und wie es „vereint“ werden kann, verschweigt uns manniac geflissentlich. Stattdessen geht es weiter mit: „In einem Überwachungsstaat dagegen wird die Freiheit durch übertriebene Sicherheitsbedürfnisse eingeschränkt.“ Leider wiederum ohne uns aufzuklären, um welche „Sicherheit“ und wessen „Bedürfnisse“ es hier eigentlich geht und inwiefern sie „übertrieben“ sind.
Keine Politik nirgends
Das Ausblenden von allem, was auch nur entfernt mit Politik zu tun haben könnte, geht so weit, dass die einzige Stelle, an der manniac den – ein wenig holprigen – Begriff „politische Orientierung“ überhaupt verwendet, im Zusammenhang mit „ausspionierten privaten Dingen“ steht. Sich politisch zu betätigen ist also eine Privatsache.
Deutlich wird diese Sichtweise auch in der Art wie manniac den Fall Andrej H. darstellt. Andrej H. geriet eben nicht ins „Visier von Fahndern, nachdem er in einem Online-Artikel die Worte „Gentrification“ und „Prekarisierung“ verwendet hatte„, sondern weil er ein politisch sehr aktiver Mensch ist und in vielen Zusammenhängen zu diesen Themen gearbeitet und sich öffentlich dagegen eingesetzt hat. Allein die Tatsache, dass die vorhandenen Indizien nicht ausreichten, um die Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen zu rechtfertigen, die das BKA vorhatte, führte dazu, dass es diese krude Verbindung zwischen seinen Texten und den Bekennerschreiben herstellte. Auch wird aus der versuchten Brandstiftung von Bundeswehrfahrzeugen bei manniac ein brennendes Polizeifahrzeug, wodurch die politische Motivation der Andrej H. vorgeworfenen Taten nicht mehr nachvollziehbar wird.[7] Dabei ging es genau darum: Andrej H. wurde eine politische Tat vorgeworfen, eine Tat, die die Auslandseinsätze der Bundeswehr kritisierte.[8]
Dieses Beispiel, bei dem alle Spuren politischer Auseinandersetzung so gründlich gelöscht worden sind, ist auch schon das einzige, was einigermaßen „gegenwartsnah“ und auf Deutschland bezogen ist. Ansonsten schaut manniac bevorzugt ins ferne und wahlweise dumme oder böse US-amerikanische Ausland – oder in die nicht mehr ganz aktuelle DDR:
„Wer über dein Privatleben Bescheid weiß, hat Macht über dich, und niemand weiß das besser als die Opfer der Stasi in der DDR…“
(Als ob es in der BRD keine Rasterfahndung, Berufsverbote und Austrocknung des „Sympathisantensumpfs“ gegeben hätte.)
Bzw. noch weiter in die Vergangenheit:
„… oder einem anderen deutschen Unrechtsregime“,
nämlich dem Nationalsozialismus.[9]
Nazi-Zombies from Outer Space
Und da wird es nun besonders ärgerlich.
Wie in seiner Überwachungs“kritik“ blendet manniac auch hier jeglichen historischen, gesellschaftlichen, politischen Kontext völlig aus. Das Beispiel der „Rosa Listen“ sei deshalb hier in Gänze zitiert:
„Die deutsche Polizei im 19. Jahrhundert führte Listen über bekannte und angebliche Schwule – es ging darum, die Strafverfolgung nach §175, der schwulen Sex verbot, zu erleichtern. Ab 1933 fielen diese Listen den Nazis in die Hände, die zuerst den §175 verschärften und anschliessend zehntausende Männer in Psychatrien verschleppten, kastrierten oder in Konzentrationslagern umbrachten – so weit hatte man beim Anlegen der sogenannten Rosa Listen sicher nicht gedacht, und sie gelten heute als eines der wichtigsten Mahnmale gegen Datensammlungen.“
Es ist nicht nötig viel Vorwissen vorauszusetzen, um diesen Abschnitt zu kritisieren. In diesem Fall reicht es den entsprechenden Wikipedia-Artikel gelesen zu haben, aus dem manniac hier größtenteils abschreibt – einschließlich der unsäglichen Formulierung „fielen nach 1933 den Nazis in die Hände„, als ob die Leute, die diese Listen nach ’33 geführt haben über Nacht ganz andere waren als davor.
Besonders übel stoßen auch die Formulierungen „die Strafverfolgung erleichtern“ und „so weit hatte man nicht gedacht“ auf. Als ob es vor 1933 legitim gewesen wäre derartige Listen zu führen.[10] Als hätte es nicht schon damals das Bild des Homosexuellen als Berufs- und Gewohnheitsverbrecher gegeben. Als hätten nicht schon damals Verhinderung homosexueller Straftaten und Schutz der Homosexuellen vor Erpressungen und anderen Straftaten als Begründung für die Überwachung von Tanzveranstaltungen, öffentlichen Treffpunkten, Lokalen und Personen herhalten müssen (vgl. hier).
Darüber hinaus hätte manniac auch schon bei der Lektüre des Wikipedia-Artikels erfahren können, dass eine Kritik an dieser homophoben Praxis nicht erst in der Rückschau möglich wurde – nachdem wir wissen, „was die Nazis daraus gemacht haben“ – sondern dass die Listen auch schon damals z.B. von der SPD abgelehnt wurden (andere zeitgenössische Kritik wird in dem Artikel leider nicht erwähnt, vgl. dazu aber hier, hier und hier).
Interessant ist auch, dass die Tatsache, dass die Polizeibehörden Bayerns, Thüringens und Nordrhein-Westfalens mindestens bis 2005 „Rosa Listen“ führten, bei manniac mit keinem Wort erwähnt wird. Und das, obwohl es in dem Artikel, aus dem er abgeschrieben hat, einen ganzen Abschnitt dazu gibt. Auch nach der Abschaffung von §175 waren dort Homosexuelle eine besondere Tätergruppe. Von Tätern, Geschädigten und Zeugen wurden Datensätze erzeugt, die nach dem Merkmal „homosexuell“ klassifiziert und durchsucht werden konnten. Warum geht manniac darauf nicht ein, wenn es ihm doch darum geht, vor den Gefahren der Datensammelwut zu warnen?
Die Weiterführung der Rosa Listen bis heute verdeutlicht nämlich auch nochmal, dass es nicht nur darum geht, „die Strafverfolgung zu erleichtern“, sondern dass dahinter z.T. bis heute gültige polizeiliche Logiken und Praxen stehen.[11]
Tanz den Adolf Hitler
Aber zurück zu „den Nazis“ bzw. einem weiteren kruden Beispiel:
„Und wenn wir schon bei den Nazis sind: Welche Möglichkeit hätten die Juden gehabt, mit gefälschten Pässen vor Hitler zu fliehen, wenn damals bereits biometrische Pässe und vernetzte Überwachungssysteme an allen Flughäfen und Grenzen zur Verfügung gestanden hätten? Leisten wir nicht damit schon die Vorarbeit zur zukünftigen Verfolgung von Minderheiten?“
Hier wissen wir kaum, wo wir anfangen sollen zu sagen, was alles schief, unangemessen oder schlicht falsch ist:
Also erstmal war mit gefälschten Papieren auszureisen nicht die einzige und vor allem auch damals keine sichere Möglichkeit aus Deutschland (nicht „vor Hitler„!) zu fliehen. Neben der Flucht über die „grüne Grenze“ wurde bis 1941 die (1931 eingeführte) „Reichsfluchtsteuer“, die Juden für ihre Ausreise zu entrichten hatten, dazu genutzt, die Auswanderung jüdischer Bürger_innen zu forcieren und sie gleichzeitig dabei auch noch auszuplündern (die Steuer kam einer Teilenteignung gleich). Auf der anderen Seite gab es kaum Länder, die bereit waren jüdische Flüchtende aus Deutschland aufzunehmen. Darüber hinaus gab es auch damals schon ein ausgereiftes System von Überwachung, unter anderem durch die tätige Mithilfe der Bevölkerung durch Denunziation – und Datensammlungen (die polizeilichen Melderegister z.B. stammen aus dieser Zeit). Und es handelte sich nicht um ein System, das dafür benutzt wurde, Jüdinnen und Juden an der Ausreise zu hindern, sondern sie millionenfach zu ermorden.
Und was soll diese Frage: „Leisten wir nicht damit schon die Vorarbeit zur zukünftigen Verfolgung von Minderheiten?“ Nein. „Wir“ leisten keine Vorarbeit für irgendwas, „wir“ – und das heißt in diesem Fall Deutschland und die EU – haben bereits mittels „biometrischer Pässe und vernetzter Überwachungssysteme an allen Flughäfen und Grenzen“ ein Grenzregime aufgebaut – und bauen es weiter aus – auf Grund dessen bereits ca. 18.000 Menschen starben.[12]
Anstatt sich solche Entwicklungen anzuschauen, spekuliert manniac über einen „Rückfall in ein nationalsozialistisches System„, darüber „dass sich hier in 20-30 Jahren ein anderes Unrechtsregime bildet“ oder „dass Deutschland von einem feindlichen Ausländischen übernommen wird„. Da ist sie wieder, die platte Gegenüberstellung von „Demokratie“ und „Unrechtsregime„.
Fazit oder: Wer von Überwachung reden will, darf von Kapitalismus nicht schweigen!
Anstatt sich mit konkreten politischen Konflikten rund um Überwachung auseinander zu setzen, wirft manniac – und mit ihm der Mainstream des deutschen Überwachungs- („kritischen“) Diskurses – mit großen Begriffen um sich, die entweder völlig sinnentleert oder im besten Fall schablonenhaft sind und im schlimmsten Fall den Argumenten der Überwachungshardliner_innen dienen. („Sicherheit“/“Freiheit“, „unschuldiger Bürger“/“richtige Kriminelle“, „Demokratie“/“Diktatur“).
An Argumentation lässt sich auf diesem wackeligen Fundament nur aufbauen, dass es ja schlimm wäre, wenn Unschuldige – aus Versehen – ins Visier der Überwachung geraten. Aus Fairness sei noch erwähnt, dass manniac immerhin seine Version des Arguments für die „informationelle Selbstbestimmung“ aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht von 1983 zum Besten gibt. Damals hieß es: „Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen.“ (BVerfG 1983)
Zur Verdeutlichung der Gefahr der versehentlichen Überwachung „unschuldiger Bürger„, wählt manniac mit Vorliebe Beispiele, die möglichst weit weg sind (zeitlich oder räumlich), so wie auch in den bürgerlichen Medien mit dem Aufkommen der „NSA-Affäre“ die Diskussion um die Rolle des Verfassungsschutz im Zusammenhang mit den Morden des NSU wie vom Erdboden verschwunden war. Und auch im Rahmen der Diskussion um die NSA wurde nur zögerlich nach der Rolle des BND bei der grenzüberschreitenden (Internet-) Überwachung gefragt.
Neben der Kritik an Verfassungsschutz und BND gibt es aber noch genug Möglichkeiten Überwachung zu thematisieren ohne – mit einem wohligen Schauer – in die USA oder in die – überwunden geglaubte – Vergangenheit zu schauen:
Neben der schon erwähnten Schnüffelei der Jobcenter im Privatleben von Hartz IV Empfänger_innen, wären das der Einsatz von Drohnen im Inland und an den EU-Außengrenzen, das EU-Forschungsprogramm INDECT, die Datensammelwut im Gesundheitswesen (e-card), das Abfangen von Handy-Daten bei Demonstrationen – um nur einige zu nennen.
Ebenso sollte bei dieser Aufzählung deutlich werden, dass das Problem dieser Formen der Überwachung weniger ist, dass sie jeden „ohne Verdacht“ treffen, sondern vielmehr auf bestimmte Personen und Gruppen zielen, die entweder besonders unliebsam sind (politisch Aktive, z.B. die sog. Euroanarchisten – vgl. auch das zeitweise Aussetzen des Schengen-Abkommens während politischen Großveranstaltungen) oder geringere Mittel haben sich dagegen zu wehren (Arme, Erwerbslose, Flüchtlinge – der Vorläufer der e-card war eine integrierte Chip-Karte, die zunächst an Asylbewerber_innen ausprobiert wurde).
Die realitäts- und/oder zeitferne Auswahl der von manniac und anderen angeführten Beispiele führen nicht nur zu der Unmöglichkeit, politische Interessenlagen zu thematisieren, – es gelingt mit so einer „Argumentation“ auch nicht, den Faktor zu benennen, der unsere Gesellschaft prägt, wie kaum ein anderer: den Kapitalismus. Überwachungs-, Kontroll- und Disziplinierungsmaßnahmen sind keine willkürlichen Überschlagshandlungen, sondern müssen in ihrem gesellschaftlichen Kontext betrachtet werden, nämlich als Überwachung im Kapitalismus. Auch wenn wir jetzt nur sehr kurz auf den Zusammenhang von Kapitalismus und Überwachung eingehen wollen (wozu wir übrigens eine ganze Veranstaltungsreihe gemacht haben), möchten wir nicht unter den Tisch fallen lassen, dass daneben auch andere gesellschaftliche (Diskriminierungs-) Strukturen, wie Rassismus oder Sexismus, Überwachung formen, sich in ihr reproduzieren oder sich sogar verstärken.
Um den vermeintlichen Überwachungs-„Wahn“ zu verstehen, ist es – unter anderem – nötig sich zu vergegenwärtigen, dass es im Kapitalismus viele „gute Gründe“ für Überwachung gibt: Die Sicherung des Privateigentums sowie der Produktivität der Arbeitenden, die Kontrolle von Erwerbslosen, die Beförderung des Konsums sowie des internationalen Handels, inklusive dem Zugang zu Rohstoffen und billigen Arbeitskräften. Viele – altbekannte und neu eingeführte – Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen werden erst verstehbar – und damit kritisierbar – wenn sie mit den „Notwendigkeiten“ zur Aufrechterhaltung des Kapitalismus in Zusammenhang gebracht werden.
Von daher:
Wer von Überwachung reden will, darf von Kapitalismus nicht schweigen!
Verfassungsschutz abschaffen!
Datenbanken löschen!
Festung Europa einreißen!
Jobcenter aufessen!
Überwachung sabotieren!
Ruft zum Aufrufen zu Straftaten auf!
Wenn euch der Text gefallen hat, freuen wir uns, wenn ihr ihn weiterverbreitet. Jetzt könnt ihr euch hier noch die Mitschnitte unserer Veranstaltungsreihe „Kapitalismus am Rande des Nervenzusammenbruchs“ anhören oder in unserem Archiv stöbern, da gibt’s auch Filme mit Monstern.
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Fußnoten:
[1] Dabei spielen die Beispiele eine nicht zu unterschätzende Rolle in diesem Diskurs – also die Art der Beispiele, die angeführt werden, um vor den Gefahren der Überwachung zu warnen, und die Art und Weise, wie diese Beispiele behandelt werden. Wir werden daher im Folgenden nicht nur auf die Argumentation im engeren Sinne eingehen, sondern auch einige der im Video genannten Beispiele genauer unter die Lupe nehmen.
[3] Ein anderes Beispiel wären die Debatten der 70er und 80er Jahre des 20. Jahrhundert, in denen um das Verhältnis von Gleichheit und Gerechtigkeit gestritten wurde. Vor dem Hintergrund der Systemkonkurrenz von Kapitalismus und Realsozialismus gelang es hier teilweise Forderungen nach Gleichberechtigung und Umverteiung als „Gleichmacherei“ zu denunzieren.
[4] Eine bereits in den 1950er Jahren kritisierte Einschränkung des Begriffs: „Die Menschen haben den Begriff der Freiheit so manipuliert, daß er schließlich auf das Recht des Stärkeren und Reicheren herausläuft, dem Schwächeren und Ärmeren das wenige abzunehmen, was er noch hat. Der Versuch, daran etwas zu ändern, gilt als schmählicher Eingriff ins Bereich eben der Individualität, die aus der Konsequenz jener Freiheit in ein verwaltetes Nichts zergangen ist. […] es gibt keine Freiheit, solange ein jedes Ding seinen Preis hat.“ (Quelle)
[5] Vgl. z.B.: Abmahnstatistik der „InteressenGemeinschaft gegen den AbmahnWahn“ für das erste Halbjahr 2013: Demzufolge werden im gesamten Jahr 2013 schätzungsweise 165.554 Filesharing Abmahnungen ausgesprochen. Auch das im Sommer 2013 in Kraft getretene „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ scheint keine großen Einschränkungen vorlegen zu können. Damit dürfte der Abmahnwahn munter weitergehen.
[6] Der entscheidende Punkt ist hier – wie aus dem Zitat deutlich geworden sein sollte – das Verhältnis der eingeleiteten Ermittlungsverfahren samt Überwachungsmaßnahmen zu den tatsächlich daraus folgenden Gerichtsurteilen. Dies lässt sich in Bezug auf aktuellere Zahlen noch nicht endgültig sagen, da ja nicht klar ist, wie viele Verfahren tatsächlich noch vor Gericht landen werden. Aber um auf das Ausmaß der Entwicklung in diesem Bereich hinzuweisen seien hier noch einige aktuelle Zahlen zu Überwachungsmaßnahmen in ähnlichen Fällen genannt (auch um nochmal zu zeigen, dass es nicht nötig ist, auf die USA und GB zu verweisen, um „Datensammelwut“ anzuprangern).
1. Beispiel:
„Mit Beschluss vom 17.04.2013 hat das Landgericht Dresden entschieden, dass eine Funkzellenabfrage vom 19.02.2011 rechtswidrig war. Damals beantragte das LKA Sachsen und die Staatsanwaltschaft Dresden im Rahmen des §129-Ermittlungsverfahrens gegen Antifaschist_innen die Herausgabe sämtlicher Mobilfunkdaten für einen 12-stündigen Zeitraum im Bereich der Dresdner Südvorstadt. Die Datensammlung, die nun vernichtet werden muss, umfasste 896.072 Verkehrsdaten, zudem wurden von 40.723 Telefonen die zugehörigen Anschlussinhaber_innen ermittelt. Die Sprecherin der Kampagne »Sachsens Demokratie« Josephine Fischer erklärt hierzu: »Das §129-Verfahren diente von Anfang an nur einem politischen Zweck: Antifaschismus im Allgemeinen und die Proteste gegen den größten Naziaufmarsch Deutschlands im Konkreten zu kriminalisieren und zu diskreditieren. Es ist ein politisch motiviertes Verfahren, dem jede tatsächliche Grundlage fehlt. Das heutige Urteil des Landgerichts zeigt erneut, dass sich die Ermittlungsbehörden in ihrem Verfolgungseifer nicht um ihre eigenen Regeln scheren.« Erst im März entschied das Verwaltungsgericht Dresden, dass eine ED-Behandlung gegen einen §129-Beschuldigten rechtswidrig war. Ungeachtet dessen laufen die Ermittlungen weiter.“ (sachsens-demokratie.net)
2.Beispiel (für Berlin 2012):
„Die Berliner Polizei hat in den vergangenen Jahren auf der Suche nach Brandstiftern und politisch motivierten Straftätern weit mehr Mobilfunkdaten abgefragt als bisher bekannt. Bei einschlägigen Aktionen seien in 357 Fällen rund 4,2 Millionen Verbindungsdaten ausgewertet worden, erklärte die Vizepräsidentin der Berliner Polizei, Margarete Koppers, Berichten zufolge im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag. Rund 1,7 Millionen Datensätze würden noch aufbewahrt, während der Rest mittlerweile gelöscht worden sei. Die Betroffenen seien nicht informiert worden. […] Innensenator Frank Henkel (CDU) betonte, es sei alles „streng nach Recht und Gesetz abgelaufen“. (heise.de)
[7] Dabei wurde Andrej H. laut Haftbefehl nicht einmal dringend verdächtig, einen Anschlag begangen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hielt ihn vielmehr für den intellektuellen Kopf der „militante gruppe“ („mg“), die seit 2001 für mehrere Brandanschläge verantwortlich sein sollte, vgl. hier.
[8] Die Tatsache, dass im Rahmen des Verfahrens weitere Personen und deren soziales Umfeld ebenso intensiv überwacht wurden wie Andrej H. selbst, lässt manniac völlig unerwähnt. Aus gutem Grund: Diese wurden nämlich im Verfahren wegen versuchter Brandstiftung – auf Grundlage des §129 StGB für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung – für schuldig befunden und verurteilt – und eignen sich dementsprechend nicht für manniacs Solidarität mit den lediglich unschuldig Überwachten. Eine Argumentation die sich, wie weiter oben im Text schon erwähnt, auf die Kritik der Überwachung eines imaginierten „unschuldigen Normalbürgers“ bezieht, lenkt von entscheidenden Fragen ab: Zum Beispiel die nach der Fragwürdigkeit nach Einsatz und des Paragraphen 129 überhaupt oder auch ein Nachdenken darüber, was Terrorismus überhaupt sein soll. (Eine gute Zusammenstellung findet sich hier.)
[9] Wiederholt betreibt manniac hier eine unerträgliche Geschichtsklitterung, indem er unterschiedlos und kontextfrei „deutsche Unrechtsregime“ nebeneinander stellt.
[10] Ähnlich uneindeutig formuliert manniac übrigens das Thema „Lauschangriff“, bei dem er betont, dass „das Abhören von Telefonaten, Chats oder E-Mails zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität“ diene, und dass es ja im „Einzelfall“ von einem Richter angeordnet werde, um dem daraufhin eine Überwachung entgegen zu setzen, die „JEDES Telefonat, JEDEN Chat und JEDE E-Mail ohne Verdacht überprüft„. Also legitime Einzelfallüberwachung vs. illegitime Totalüberwachung.
[11] So ging es historisch um die polizeiliche Umsetzung des gesellschaftlichen Konstrukts eines als „gesund“ imaginierten (Sozial-/ Volks)körpers. Dieser benötigte ideologisch die Konstruktion und Kriminalisierung des anderen, abweichenden und/oder fremden Körpers, also in diesem Fall die Pathologisierung von Homosexualität: Der „habituelle Verbrecher“, der sich „schon biologisch“ vom Normalbürger unterschied, mußte erfunden werden. Diese Listen (später auch Finderabdrücke, Fotografien und Tabellen) galten für alle als „anders“ konstruierten Menschen (wie Kolonisierte, Immigrantinnen, Schwarze, Arme, Wandernde, als degeneriert Klassifizierte, Prostituierte etc…) und können als Grundsteine der Logik des Präventionsgedankens in der Verbrechensbekämpfung gesehen werden. (Mehr zur Geschichte der biometrischen Erfassung von damals bis heute gibt’s hier.)
Diese bereits im 19. Jahrhundert aufgebauten Praxen, die also weit mehr als nur die Listenführung beinhalteten, konnten die Nazis als Basis nutzen und sowohl ideologisch als auch technisch ausbauen.
[12] Da es keine offiziellen Statistiken über die Toten an den EU-Außengrenzen gibt, sind die zuverlässigsten Zahlen diejenigen von Nichtregierungsorganisationen, die Presseberichte kontinuierlich auswerten (die Dunkelziffer dürfte dementsprechend weit höher liegen). Zwei Beispiele seien hier genannt:
„Seit 1988 starben an den Grenzen Europas mindestens 19.372 Menschen. Davon alleine 2.352 im Jahr 2011, mindestens 590 in 2012 und im Jahr 2013 bereits 695. Die Daten sind auf dem Stand vom 12. Oktober 2013 und basieren auf den Archiven der internationalen Presse in den letzten 26 Jahren.“ (fortresseurope.blogspot.de Übersetzung von uns)
„Since 1993 UNITED has been monitoring the deadly results of the building of ‚Fortress Europe‘ by making a list of the refugees and migrants, who have died in their attempt of entering the ‚Fortress‘ or as a result of Europe’s immigration policies. More than 17.306 deaths have been documented up to now.“ (unitedagainstracism.org)