Auf der #unteilbar Demo in Berlin wurden etliche Gefährder*innen gesicht.
Die Gefährder*innen gaben sich mit absuren Begrüdungen zu erkennen. Es wird höchste Vorsicht und der Ausdruck der uns zugspielten Aufkleber zur leichteren Identifikation empfohlen:
Gefährder*in? Was ist damit gemeint?
In den letzten Monaten verschärften mehrere Bundesländer ihre Polizeigesetze so massiv, dass es zu starkem Protest kam. In diesem Zusammenhang fiel immer häufiger der Begriff „Gefährder*in“. Doch was ist damit gemeint?
Es gibt keine rechtlich verbindliche Definition des Begriffs. In den aktuellen Verschärfungen der Polizeigesetze werden Begriffe wie „drohende Gefahr“ verwendet.
Gemeint ist damit, dass Personen möglicherweise in Zukunft eine „Straftat“ begehen könnten. Nach welchen Kriterien entschieden wird, wer „Gefährder*in“ ist, und wer nicht – wer was in Zukunft vielleicht oder vielleicht auch nicht tun könnte – ist vollkommen unklar.
Das heißt: So genannte Gefährder*innen haben nichts getan. Dass die Polizei Personen als Gefährder*innen einstuft, ist nur in der Befürchtung begründet, diese Personen könnten in Zukunft ein „Verbrechen“ begehen.
Und diese Befürchtung hat weitreichende Konsequenzen:
In der inzwischen verschärften Version des Bayrischen Polizeigesetzes darf die Polizei etwa die Wohnungen von „gefährlichen Personen“ durchsuchen, oder sie ins Gefängnis stecken. Die ersten davon Betroffenen waren ein linker Jugendlicher und Geflüchtete.
– Download Flyer Gefährder*in? Was ist damit gemeint? als PDF
P.S. Die [SaU] hat auf der Demo auch einen kurzen Redebeitrag gehalten, der hier nachgelesen werden kann.